Wir bemühen uns um folgenden Service:
- kompetente und freundliche Betreuung durch unser Team
- kurze Wartezeiten (Ausnahmen sind leider auch bei uns möglich)
- ein Arztbrief geht in der Regel nach 7-10 Tagen an den Patienten und an den Arzt
- bei deutlichen Laborveränderungen wird der Patient noch am Tag der übermittelten Werte telefonisch kontaktiert
- online Terminvergabe undTerminerinnerung via SMS
Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen, d.h. dass Sie für die entstandenen Kosten selber aufkommen müssen. Sie können die Honorarnote anschließend einreichen und erhalten je nach Kasse einen meist kleinen Anteil rückerstattet. Privatversicherungen übernehmen oftmals die restlichen Kosten.
Unsere Tarife stellen sich wie folgt dar:
Ordination zwischen €190 und €250.- je nach Aufwand und Fragestellung und Komplexität des Arztbriefes. Schilddrüsen-Jahreskontrolle (€150.-), Blutabnahmekontrolltermin (€70.-), Feinnadelpunktion der Schilddrüse (€90.-), Osteoporoseabklärung inkl. Knochendichtemessung (€250.-; inkl. Schilddrüse €290.-), Osteoporosegespräch (Knochendichtemessung wird mitgebracht; €200.-), Alkoholverödung (€250.- bis 350.- je nach Aufwand)
Eine Bezahlung ist nur möglich in bar, mit Bankomat- oder Visakarte.
Radiofrequenzablation
Eine RFA geht mit Kosten von € 2300 bis €2800.- einher. Einen großen Anteil dabei trägt das teure Einmalbesteck. Ein höherer Betrag deckt zeitlichen oder technischen Mehraufwand gegenüber einem Standardeingriff ab. Bei ca. 85-90% der Patienten ist langfristig eine einmalige Behandlung ausreichend. Bei großen Knotenbildungen würde mit dem Patienten schon vor der ersten Behandlung eine absehbare zweite RFA angesprochen werden.
Seit April 2022 refundiert die ÖGK aller Bundesländer bei vorliegender Indikation einen Betrag von ca. € 1500.- BVA und SVS refundieren hingegen nur ca. € 200-400.- (bei dieser Gelegenheit: sehr unverständlich, da besonders Selbständige große Motivation haben, so rasch als möglich wieder in den Arbeitsprozess einsteigen zu können).
Es gibt ein „Beiblatt zur Honorarnote“ für Ihre Versicherung, welches Sie von uns in der Ordination ausgehändigt bekommen. Es ist sinnvoll, bereits vor der RFA mit diesem Beiblatt und den Arztbriefen zur Versicherung zu gehen.
Zusatzversicherungen refundieren in Abhängigkeit des Vertrages („ambulante Operationen“) den Restbetrag.